Energiepreisbremse

Kunden-Information Januar 2023

Am Samstag, den 24.12.2022 wurden die Gesetze zu den sogenannten Energiepreisbremsen veröffentlicht. Als Antwort auf rasant steigende Energiekosten möchte die Bundesregierung mit den Preisbremsen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlasten.

Der Anreiz zum Energiesparen bleibt weiterhin bestehen, da nur ein Teil (= 80%) des bisherigen Verbrauchs (Entlastungskontingent) vom Staat subventioniert wird. Darüberhinausgehende Verbräuche werden mit dem vereinbarten Verkaufspreis berechnet.

Die Entlastungen durch die Energiepreisbremsen gelten für das Kalenderjahr 2023 mit der Option zur Verlängerung bis zum 30.04.2024. Die EWG als Wärme-Lieferant ist verpflichtet, die Entlastung an ihre Kunden weiterzugeben.

Davon betroffen sind folgende Kunden:

Nach §11 EWPBG

• Wärmekunden mit einem Jahresverbrauch unter 1,5 Mio. kWh

• unabhängig vom Jahresverbrauch: Vermieter, WEG bzw. zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

Nach §14 EWPBG

• Wärmekunden mit einem Jahresverbrauch über 1,5 Mio. kWh

• zugelassene Krankenhäuser

• Kunden, die nicht bereits unter §11 EWPBG fallen

• Kunden von dampfbasierter Wärme

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