Die Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt ein wichtiges Instrument der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik dar. Die EnEV soll „dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden“. In ihr werden den Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf ihres Gebäudes oder Bauprojektes vorgeschrieben. Sie gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude.
Die EnEV 2014 ist seit dem 01. Mai 2014 in Kraft.
Zu den wichtigsten Änderungen zählen:
Text der aktuellen Fassung der EnEV 2014:
www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/index.html
Die ASUE (Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V.) hat eine Broschüre zur neuen EnEV 2014 für Wohngebäude erstellt, in der Sie weitere Informationen finden:
http://asue.de/sites/default/files...
Die Bundesvereinigung für Firmen im Gas- und Wasserfach e.V. (figawa) bietet einen Leitfaden zur Planung neuer Hallengebäude: www.figawa.org/verband/leitfaden-zur-planung-neuer-hallengebaude
Rechtliche Grundlagen zum Thema Gebäude und Energie vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr:
www.stmi.bayern.de/buw/bauthemen/gebaeudeundenergie/recht