Häufige Fragen von Interessenten
Hier haben wir Ihnen einige häufig gestellte Fragen aufgelistet und beantwortet. Sollten Sie nicht fündig werden, nutzen Sie unser Kontaktformular und stellen Sie uns Ihre individuelle Frage.
Informationen für Interessenten
In Garching ist die Nachfrage nach GRÜNER WÄRME so stark gestiegen, dass die Wärmeerzeugung der EWG an ihre Grenzen stößt. Immobilien, die nicht am Wärmenetz der EWG liegen, können daher vorerst nicht angeschlossen werden.
Die EWG hat inzwischen einige Maßnahmen ergriffen, um die Erzeugerkapazität auszubauen. Im Jahr 2024 wurde eine leistungsstärkere Förderpumpe eingesetzt, mit der die Fördermenge von 100 auf 150 Liter pro Sekunde gesteigert werden konnte. Ende 2025 wurden im Heizwerk zwei Großwärmepumpen in Betrieb genommen, die das Netz in der Mittel- und Spitzenlast mit zusätzlicher Wärme versorgen und die vorhandene Wärmequelle Geothermie damit noch effizienter ausnutzen. In einem nächsten Schritt arbeitet die EWG daran, einen Tagesspeicher zu integrieren. Er soll die täglichen Schwankungen im Wärmebedarf besser ausgleichen und es ermöglichen, überschüssige erneuerbare Wärmeenergie tagsüber und in den Nachtstunden zu speichern und in Spitzenlastzeiten wieder abzugeben. Damit wird die Effizienz der Geothermie-Nutzung maximiert. Schließlich wird auch eine zusätzliche Bohrung geprüft.
Parallel arbeitet die Stadt Garching an der kommunalen Wärmeplanung, die das Ziel hat, die gesamte Wärmeversorgung im Stadtgebiet bis 2040 klimaneutral, bezahlbar und versorgungssicher zu gestalten.
Übrigens: Der Netzausbau richtet sich nach der Nachfrage und wird umso wahrscheinlicher, je mehr Anwohner einer Straße sich über das Angebots-Formular auf der EWG-Homepage eingetragen haben. Sollten Sie dies noch nicht getan haben, so bitten wir Sie, dies unter www.ewg-garching.de/interessenten/formular/ baldmöglichst nachzuholen. Dort werden neben Ihren persönlichen Daten z.B. Angaben zum Gebäude und zur Heizung abgefragt, die sehr wichtig für unsere Planung sind.
Zusätzliche Ausgaben kommen nur dann auf Sie zu, wenn die Länge der Hausanschlussleitung von Ihrer Grundstücksgrenze bis zur Wärmeübergabestation 10 Meter überschreitet oder besondere Erschwernisse vorliegen (z. B. befestigte Flächen). Eine Aufstellung dieser Kosten finden Sie im Preisblatt Anschlusskosten der EWG.
Der Einbau der primären Wärmeübergabestation sowie deren Wartung, ggf. Reparatur und ein evtl. notwendiger Ersatz gehen grundsätzlich auf Kosten der EWG. Alle Investitionen und Unterhaltskosten, die nach der Wärmeübergabestation auf der sogenannten Sekundärseite entstehen, trägt der Kunde. Diese Kosten fallen für die zusätzliche Beauftragung eines Heizungsbauers durch den Kunden für die notwendigen Arbeiten an.
Schematische Darstellung der Eigentums- und Wartungsgrenzen eines Hausanschlusses:

Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist der anteilige Beitrag, den Sie leisten, um den Anteil der Kosten abzudecken, die für den Aufbau der Fernwärmeinfrastruktur anfallen. Durch Aktivierung des Wärmeliefervertrags nutzen Sie diese Infrastruktur teilweise, da Sie Ihre Fernwärme darüber beziehen.
Die Hausanschlusskosten (HAK) sind die von Ihnen getragenen Kosten, welche für den Anschluss Ihrer Immobile an die Fernwärmetrasse anfallen.
Die einmaligen Kosten (Anschlusskosten und Baukostenzuschuss) zahlen Sie in zwei Raten zu je 50%. Die erste Rate ist fällig nach Vertragsabschluss, die zweite Rate nach Inbetriebsetzung.
Ihr Heizungsbauer demontiert zunächst Ihre vorhandene Anlage. Die EWG verlegt die Fernwärmeleitungen und montiert die Wärmeübergabestation, danach verbindet Ihr Heizungsbauer den Vor- und Rücklauf Ihrer Anlage (Heizung und Warmwasserbereitung) mit unserer Wärmeübergabestation.
Alle elektrotechnischen Arbeiten müssen nach VDE 100 durch eine Elektro-Firma ausgeführt werden.
Sobald der EWG das Inbetriebsetzungsprotokoll vorliegt und an die Stadt Garching weitergeleitet ist, kann die Stadt Garching Ihren Antrag bearbeiten und auszahlen. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beauftragung der Maßnahme zu stellen ist.
Die Umsetzung der beantragten Maßnahme kann erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids begonnen werden. Infos zur Antragsstellung können Sie hier einsehen:
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