FAQ Kunden
Hier haben wir Ihnen einige häufig gestellte Fragen aufgelistet und beantwortet. Sollten Sie nicht fündig werden, nutzen Sie unser Kontaktformular und stellen Sie uns Ihre individuelle Frage.
Informationen für Kunden
Wie lange läuft die Genehmigung für das Fördern von Thermalwasser?
Die bergrechtliche Bewilligung zur Gewinnung von Erdwärme läuft bis zum 30.04.2062. Verlängerungen sind zulässig.
Wie tief sind die beiden Bohrungen in Garching?
Förderbohrung, Hüterweg 22 in Garching:
Bohrlochlänge 2.450 m, Vertikale Tiefe 2.226 mVersenkbohrung, Ludwig-Prandtl-Str. 7 in Garching:
Bohrlochlänge 2.166 m, Vertikale Tiefe 1.973 mKönnen durch Geothermie Hohlräume im Untergrund entstehen?
Nein. Zum einen handelt es sich um einen geschlossenen Kreislauf, das entnommene Wasser wird in gleicher Menge wieder in den Untergrund verpumpt. Zum anderen ist das angepumpte Wasservorkommen so groß, dass beim Anpumpen sofort aus dem umgebenden Gestein wieder Wasser nachfließt und potentielle Hohlräume direkt wieder "verfüllt" werden.
Wo ist das Bohrfeld / Bewilligungsfeld für Erdwärme Geothermie Garching?
Plangrafik: Bayr. Staatsmin. Für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Wie setzen sich die jährlichen Verbrauchskosten zusammen?
Der Wärmepreis besteht aus Grundpreis und Arbeitspreis. Der Grundpreis ist abhängig von der Anschluss- bzw. Wärmelieferleistung (z. B. 15 kW). Der Arbeitspreis ist abhängig von Ihrem tatsächlichen Verbrauch (z. B. 15 MWh pro Jahr) und wird für alle Kunden jedes Quartal anhand einer Formel neu berechnet, der auf den Indizes des Statistischen Bundesamts (destatis) basiert.
Dank der Preisgleitformel können wir unseren Kunden einen sicheren, fairen und transparenten Preis stets garantieren.
Wie erfolgt die Ablesung der Zählerstände?
Die Ablesung erfolgt mittels Fernauslesung – es muss also niemand zu Ihnen ins Haus kommen. Die Zähler obliegen einer Eichfrist von 5 Jahren – die Kosten für das Auswechseln der Zähler trägt die EWG.
Darf ich meinen Holzofen / Solaranlage zum Heizen weiter nutzen, wenn ich mich für einen Anschluss entschieden habe?
Der Wärmeliefervertrag sieht vor, dass der Kunde seinen gesamten Wärmebedarf für Raumheizung, Wassererwärmung und weitere Zwecke aus dem Fernwärmenetz deckt.
Als Kunde haben Sie jedoch das Recht, Ihren Wärmebedarf anteilig auch aus anderen, bestehenden Anlagen zu decken, sofern diese mit regenerativen Energiequellen betrieben werden. Dazu zählt auch Holz.
Wird noch Wärme geliefert, wenn die Geothermie bzw. die Tauchkreiselpumpe einmal ausfällt?
In der Energiezentrale der EWG stehen noch weitere Energieerzeuger zusätzlich zur Geothermie bereit. Unter anderem ein Redundanzkessel, der nur bei einem etwaigen Ausfall der Geothermie bzw. der Tauchkreiselpumpe zum Einsatz kommt.
Sollte die Tauchkreiselpumpe zur Förderung des Thermalwassers ausfallen, übernimmt dieser Kessel die Leistung so lange, bis die vorgehaltene Ersatzpumpe eingebaut ist. Somit ist eine Wärmeversorgung immer gewährleistet.
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